Seit dem 1. Januar 2021 sind die Kirchengemeinden Rethmar, Haimar und Sehnde zur Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Sehnde-Rethmar-Haimar zusammengeschlossen.
Der Kirchenvorstand ist das Leitungsorgan einer Kirchengemeinde. Er trägt die Verantwortung und trifft Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde. Er wird im Turnus von sechs Jahren gewählt.
Unter anderem befasst sich der Kirchenvorstand mit den Bereichen
Finanzen und Personal:
Er beschließt über Haushaltsplan und Rechnung, die Erhebung des Kirchgeldes und stellt Mitarbeitende in der Kirchengemeinde ein – bis hin zur Entscheidung bei neuen Pfarrerinnen oder Pfarrern.
Förderung des Gemeindeaufbaus:
Der Kirchenvorstand unterstützt die Bereiche Jugendarbeit, Familienarbeit, Kirchenmusik, Mission, etc.
Kirchliche Gebäude:
Der Kirchenvorstand entscheidet über die Verwendung der Kirchen- und Gemeinderäume.
Gottesdienst:
Der Kirchenvorstand beschließt über die Einführung neuer Gottesdienstformen und die Gottesdienstzeiten.
Jedes Mitglied fügt der Arbeit eines Vorstandes seine besonderen Fähigkeiten hinzu – je nach Interessenlage und Möglichkeit. Der Kirchenvorstand trifft sich in der Regel einmal pro Monat zu seinen Sitzungen. Bei den Sitzungen sind auch die Mitglieder der Kirchenkreissynode anwesend. Sie haben allerdings kein Stimmrecht.